Arbeitslosigkeit für einen vorerst nicht festgelegten Zeitraum ab dem 23. März 2020 erklären. Für diesen Zeitraum haben unsere abgeordneten Mitarbeiter, die nicht arbeiten können, Anspruch auf eine Lohnvergütung von 60% des Durchschnittsverdienstes. Während der gesamten Dauer des Ausnahmezustands und der Schließung der Grenzen der Tschechischen Republik verpflichten wir uns, uns um Mitarbeiter zu kümmern, die zu uns in die Tschechische Republik eingeladen wurden und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in einem Arbeitsverhältnis bleiben.